Kostenübernahme nach § 35 SGB XII

Sozialamt übernimmt Umzugskosten Sachsen – XLBOX hilft beim Antrag

Beziehen Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe? Bei einem notwendigen Umzug kann das Sozialamt die Umzugskosten nach § 35 SGB XII übernehmen. XLBOX begleitet Sie durch den Antrag und rechnet auf Wunsch direkt mit dem Sozialamt ab.

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Wann zahlt das Sozialamt den Umzug?

Das Sozialamt übernimmt Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig und die neue Wohnung angemessen ist. Typische Gründe: gesundheitliche Notwendigkeit, zu hohe Miete, Pflegebedürftigkeit oder Aufforderung durch das Amt. Rechtsgrundlage ist § 35 SGB XII.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Sie beziehen Leistungen nach SGB XII, der Umzug ist notwendig, die neue Wohnung ist angemessen und der Antrag wurde VOR dem Umzug gestellt. Das Sozialamt prüft die Angemessenheit der Wohnungsgröße und Miete.

Antrag & Fristen – Schritt für Schritt

1. Notwendigkeit dokumentieren. 2. Kostenvoranschlag von XLBOX einholen (kostenlos). 3. Antrag auf Kostenübernahme VOR dem Umzug beim Sozialamt stellen. 4. Zusicherung abwarten. 5. Umzug durchführen und Rechnung einreichen – oder direkt abrechnen lassen.

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Häufige Fragen

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