Hartz4 Umzug Sachsen – XLBOX rechnet direkt mit dem Jobcenter ab
Beziehen Sie Bürgergeld (ehemals Hartz4 / ALG II) und müssen umziehen? Das Jobcenter übernimmt bei einem notwendigen Umzug die Kosten nach § 22 SGB II. XLBOX rechnet auf Wunsch direkt mit dem Jobcenter ab – Sie haben keinen finanziellen Aufwand.
Was zahlt das Jobcenter bei Hartz4?
Das Jobcenter übernimmt bei einem notwendigen Umzug die angemessenen Kosten: Transport, Umzugshelfer, Umzugskartons, Kaution und ggf. doppelte Miete. Grundlage ist § 22 SGB II. Voraussetzung: Der Umzug muss notwendig sein (z. B. zu teure Wohnung, Jobwechsel, familiäre Gründe) und vorher vom Jobcenter genehmigt werden.
Antrag beim Jobcenter stellen – Schritt für Schritt
1. Umzugsgrund dokumentieren und Genehmigung VOR dem Umzug beim Jobcenter beantragen. 2. Mindestens einen Kostenvoranschlag einholen – XLBOX erstellt diesen kostenlos. 3. Zusicherung der Kostenübernahme abwarten. 4. Umzug mit XLBOX durchführen. 5. Rechnung beim Jobcenter einreichen oder direkt von uns abrechnen lassen.
Restbetrag mit Klarna zahlen
Übersteigen einzelne Leistungen den vom Jobcenter genehmigten Rahmen, können Sie den Restbetrag bequem mit Klarna in Raten zahlen – jetzt umziehen, später zahlen.
Häufige Fragen
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